1. Demokratische Mitbestimmung:

Wer über ihre Beiträge entscheidet.

Ihre Interessen stehen im Fokus: In der Erweiterten Vollversammlung und dem Verwaltungsausschuss entscheiden gewählte Kolleginnen und Kollegen über die Zukunft Ihres Wohlfahrtsfonds.

Erweiterte Vollversammlung

Die Erweiterte Vollversammlung beschließt nicht nur den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss des Wohlfahrtsfonds, sondern sie ist auch für die Beschlussfassungen im Bereich der Satzung und der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds zuständig. Überall dort, wo eine Anpassung der Rechtslage erforderlich ist, bedarf es daher letzten Endes einer Entscheidung der Erweiterten Vollversammlung. Dies betrifft die jährliche Pensionserhöhung ebenso wie z.B. Änderungen im Beitragssystem. Da der Wohlfahrtsfonds eine gemeinsame Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen ist, gehören der Erweiterten Vollversammlung sowohl Mitglieder der Ärztekammer für Wien, als auch solche der Landes-Zahnärztekammer für Wien an. Aktuell umfasst die Erweiterte Vollversammlung 89 Ärzt*innen und 10 Zahnärzt*innen.

Im Jahr 2025 haben zwei Sitzungen der Erweiterten Vollversammlung stattgefunden:

Erweiterte Vollversammlung vom 10. Juni 2025

In der Frühjahrssitzung der Erweiterten Vollversammlung am 10. Juni 2025 wurden der Jahresabschluss 2024 beschlossen, der Richtbeitragsbericht vorgestellt und der Fahrplan für die geplante Anpassung der Beitragsordnung präsentiert.

Erweiterte Vollversammlung vom 09. Dezember 2025

In der Wintersitzung der Erweiterten Vollversammlung am 9. Dezember 2025 stand die Anpassung der Beitragsstaffel auf der Tagesordnung. Der Höchstbeitragssatz wird ab der Abrechnung 2026 von 14 % auf 12 % gesenkt. Weitere Punkte waren die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2025 sowie die Pensionserhöhung für 2026. Von dieser Anpassung profitieren neben den Altersversorgten auch die Kinder- und Waisenunterstützung sowie die Witwen- und Witwerversorgung.

Übersicht der Gremien des Wohlfahrtsfonds: Von der Vollversammlung über den Verwaltungsausschuss bis zu den beratenden Ausschüssen

Sicherung Ihrer lebenslangen Pension (Richtbeitragsbericht)

Der Richtbeitrag berechnet die gesamte Dauer aller gesetzlichen Leistungen – von der Altersvorsorge bis hin zur Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Mit einer Bezugsdauer von 324,11 Monaten im Jahr 2024 garantieren wir Ihnen und Ihren Angehörigen langfristige Sicherheit. Die Verweildauer beschreibt dabei die durchschnittliche Dauer, in der Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds bezogen werden – vom Pensionsantritt bis zum Tod der Leistungsberechtigten bzw. ihrer Hinterbliebenen. Sie wird dabei jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Dieser Zeitraum wird auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet. Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung. Der Verwaltungsausschuss ist durch die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet, der Erweiterten Vollversammlung jedes Jahr einen Richtbeitragsbericht vorzulegen. Die Erweiterte Vollversammlung ist der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Richtbeitrags um 6,09% beschlossen.

Graphische Darstellung des durchschnittlichen Lebensalters bis zum Tod – Trend

Verwaltungsausschuss

Dem Verwaltungsausschuss gehören zurzeit 19 Mitglieder an. Da auch der Verwaltungsausschuss ein gemeinsames Gremium von Ärztekammer für Wien und Landeszahnärztekammer für Wien ist, sind im Verwaltungsausschuss sowohl Ärzt*innen als auch Zahnärzt*innen vertreten. Der Verwaltungsausschuss ist das Vollzugsgremium des Wohlfahrtsfonds, in dem alle Entscheidungen der laufenden Arbeit getroffen werden müssen. Das gilt für Beitragsvorschreibungen genauso wie für die Beschlussfassung über die Zuerkennung von Leistungen, Beitragserlässe, Angelegenheiten der Immobilienverwaltung und Veranlagungsentscheidungen. Im Jahr 2025 haben sechs ordentliche Sitzungen und zwei Klausursitzungen stattgefunden. Der Verwaltungsausschuss ist als Verwaltungsorgan an die bestehenden Gesetze und Verordnungen sowie an Vorgaben der Gerichte gebunden. Seine Entscheidungen werden vom Kammeramt und von der Concisa AG vorbereitet und umgesetzt. Nur dort, wo Gesetz, Satzung oder Beitragsordnung dem Verwaltungsausschuss einen Ermessensspielraum einräumen, kommt dem Verwaltungsausschuss auch ein gewisser Entscheidungsrahmen zu. Dieses sogenannte Rechtsstaatlichkeitsprinzip sichert eine rechtskonforme und gleiche Behandlung aller Anliegen der Fondsmitglieder. Bei den Entscheidungen im Bereich der Immobilienverwaltung sowie Veranlagung wird der Verwaltungsausschuss von der Finanzdirektion sowie weiteren externen Dienstleistern beraten und unterstützt. So ist gesichert, dass sachkundiges Wissen die Grundlage für alle Entscheidungen des Verwaltungsausschusses ist

1.1
Neuregelungen

(in Satzung und Beitragsordnung)

Im Jahr 2025 wurden mehrere Änderungen betreffend Satzung und Beitragsordnung beschlossen, die mit 01.07.2025 bzw. 01.01.2026 in Kraft getreten sind. Hervorzuheben sind insbesondere:

  • 3,6%-ige Erhöhung der Alters- und Invaliditätsversorgung, wobei nur jene Altersversorgungen betroffen sind, bei denen der Pensionssicherungsbeitrag maximal 2% beträgt;
  • 3,6%-ige Erhöhung der Waisen- und Witwen/er-Versorgung sowie der Kinderunterstützung;
  • Streichung des § 34a der Satzung betreffend Entfall des Bezugs von Notstandsunterstützung iZm § 3 Abs. 3 BPGG;
  • Klarstellung, dass die Auszahlung der beantragten Teilleistung gemeinsam mit der ersten laufenden Pensionszahlung erfolgen soll;
  • Senkung des Beitragssatzes von 14% auf 12% und Reduktion der Staffelsätze ab dem Beitragsjahr 2026;
  • Erhöhung des Höchstbeitrages um 3,6% mit Wirksamkeit ab 01.01.2027;
  • Erhöhung des Richtbeitrages im Ausmaß von 2,99% und Anpassung der damit zusammenhängenden Beiträge.  

Wie Änderungen von Satzung und Beitragsordnung zustande kommen

Bevor eine Änderung der Satzung oder Beitragsordnung der Erweiterten Vollversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, hat die jeweilige Bestimmung in den meisten Fällen einen weiten Weg hinter sich. Zumeist beginnt schon nach Ende einer Erweiterten Vollversammlung die Abklärung, welche Projekte für die nächste oder übernächste Sitzung in Angriff genommen werden sollen. Dies sei am Beispiel einer Änderung der Beitragssätze erläutert: Ganz am Beginn stehen politische Zielsetzungen, die vorab vom Vorsitzendenteam des Wohlfahrtsfonds intern zur Diskussion gestellt werden. Anschließend erfolgen erste Berechnungen und eine rechtliche Abklärung durch das Kammeramt. Ist die grundsätzliche Umsetzbarkeit geklärt, findet eine erste politische Abstimmung, zumeist in einer Klausursitzung des Verwaltungsausschusses, statt. Der nächste Schritt besteht in der Einbindung der Versicherungsmathematik, deren primäre Aufgabe es ist, durch Berechnungen ausreichend sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds nicht gefährden. Ist auch dies gewährleistet, ergeht der Auftrag ans Kammeramt, die notwendigen Rechtsgrundlagen auszuformulieren und gegebenenfalls mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abzuklären. Erst wenn all diese vorbereitenden Schritte positiv abgeschlossen sind, erfolgt die konkrete Antragstellung und Beschlussfassung in der Erweiterten Vollversammlung. Abschließend sehen die Bestimmungen des Ärztegesetzes eine Übermittlung an die Stadt Wien als Aufsichtsbehörde vor, die ebenfalls eine Rechtsmäßigkeitsüberprüfung vornimmt. Dieses aufwendige Prozedere soll sicherstellen, dass nur solche Änderungen beschlossen werden, die sorgfältig geprüft wurden und im Einklang mit den langfristigen Zielen und der Stabilität des Wohlfahrtsfonds stehen.

1.1.1
Mehr Netto: Beitragssenkung auf 12 %

Ein bedeutender Schritt im Reformprozess

Ziel dieser Maßnahme war primär die Reduktion der Systemkomplexität. Mit der im Jahr 2025 beschlossenen Senkung der Beitragsstaffel von 14 auf 12 Prozent wurde eine wesentliche Weichenstellung für die zukünftige Entwicklung des Wohlfahrtsfonds vorgenommen. Die Umsetzung dieser Änderung trat mit 1. Jänner 2026 in Kraft und gilt ab der Fondsbeitragsabrechnung 2026. Damit wurde ein bedeutender Schritt gesetzt und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Ziel einer Vereinfachung des Systems erreicht.

Im Zuge dieser Reform wurde das bisherige Beitragssystem deutlich vereinfacht. Neben der Reduktion des Beitragssatzes von 14 auf 12 Prozent wurden auch die bisherigen Acht- und Zehnerstufen abgeschafft. An ihre Stelle traten drei klar definierte Beitragsstufen: die Nullerstufe, die Sechserstufe sowie ab Einnahmen von 30.000 Euro die Zwölferstufe. Diese Anpassung spiegelt die stabile finanzielle Entwicklung des Wohlfahrtsfonds wider.

Beitragsordnung vor der Reform mit neun Beitragsstufen.

„Reformmodell: Reduzierte und vereinfachte Beitragsordnung mit drei Stufen

Die Reform der einkommensabhängigen Beitragssätze ab 01.01.2026.

Grundlage für diese Entscheidung bildet ein versicherungsmathematisches Gutachten der Valida Consulting GesmbH, das die finanzielle Stabilität des Fonds, demografische Entwicklungen, die Leistungsfähigkeit des Systems sowie die langfristigen Auswirkungen unterschiedlicher Beitragssätze analysiert hat (siehe Infobox auf S. …). Die Berechnungen bestätigen eine stabile Entwicklung bis zum Jahr 2070, wobei die relevanten Rahmenbedingungen laufend beobachtet und bei Bedarf angepasst werden.

Berücksichtigt wurden zudem zentrale Parameter wie Mitgliederzahlen, Gehaltsentwicklungen und Anlageerträge. Durch vorausschauende Verwaltung bleibt ausreichend Spielraum für zukünftige Leistungen und mögliche weitere Reformschritte.

Das Gutachten der Valida Consulting GesmbH wurde vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben und ist für Mitglieder im „geschützten Bereich“ der Website des Wohlfahrtsfonds einsehbar.

Um die Prognoseberechnungen zur finanziellen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds zu überprüfen, wurde zusätzlich ein Kontrollgutachten der actuaria benefits consulting GmbH erstellt. Dieses bestätigte die Berechnungen der Valida und attestierte die Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit des Fonds.

Ziel bleibt es, mindestens einen Inflationsausgleich der Versorgungsleistungen zu gewährleisten und damit die langfristige Leistungsfähigkeit des Systems zu sichern.

Die Gutachten der Valida Consulting GesmbH und der actuaria benefits consulting GmbH wurden vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben und sind für Mitglieder im „geschützten Bereich“ der Website des Wohlfahrtsfonds einsehbar.

1.1.2
Kaufkraftschutz: Ihre Grundpension wächst mit

Die Erweiterte Vollversammlung folgte 2025 dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses und beschloss eine Anpassung der umlagefinanzierten Wohlfahrtsfonds-Grundpension um 3,6 % für das Jahr 2026. Die Pensionsanpassung erfolgte wie in jedem Jahr in enger Abstimmung mit den Vertreter*innen des Referats für ärztliche Senior*innen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Prognose der Jahresinflation 2025 gelegt, die von der Österreichischen Nationalbank jeden August veröffentlicht wird und als Grundlage für die versicherungsmathematischen Berechnungen im Herbst diente. Die Jahresinflation entsprach genau 3,6 %, sodass die Anpassung der Pensionen der Inflationsrate entspricht.

Da der Wohlfahrtsfonds ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert wird und keine steuerlichen Zuwendungen erhält, ist es besonders erfreulich, dass diese Pensionsanpassung auf der Grundlage eines Konsenses aller in den Gremien vertretenen Altersgruppen möglich war.

Mit 1. Jänner 2026 wurden zudem die Pensionen für Witwen, Witwer, Hinterbliebene von eingetragenen Partnerschaften, Waisenversorgungen und Kinderunterstützungen entsprechend valorisiert. Die Erhöhung beträgt auch hier 3,6 % und basiert ebenfalls auf versicherungsmathematischen Berechnungen.

Die Valida Consulting GesmbH berät seit dem Jahr 2012 den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Fragestellungen. Der Fokus liegt hierbei auf dem Teil des Wohlfahrtsfonds, der nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Einen wichtigen Bestandteil der Arbeit der Valida Consulting GesmbH stellen hier die Prognoseberechnungen dar; diese basieren auf einem versicherungs-mathematischen Modell, das auf mittel- und langfristige Zeiträume ausgelegt ist und verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter beispielsweise das Pensionsverhalten der Mitglieder. Wesentliche Aufgabenstellung und Resultate aus dem Jahr 2025 betrafen neben Berechnungen zur Senkung der Beitragsstaffel vor allem Untersuchungen bezüglich der Erhöhung der Grundpension und des Richtbeitrags für 2025. Die allgemeinen Rechnungsgrundlagen wurden auf aktuelle Basiswerte (die eine höhere Lebenserwartung und ein erhöhtes Hinterbliebenenrisiko berücksichtigen) angepasst. Die Prognose umfasste auch die zukünftige Pensionierungswahrscheinlichkeit für Frauen und die schrittweise Verschiebung des Pensionsantritts-Peaks von 60 auf 65 Jahre in der Gruppe der Frauen. Die Prognose der Richtbeitragsentwicklung erfolgte unter Berücksichtigung der prognostizierten Verweildauer (Leistungsbeziehungsdauer). Die Valida Consulting GesmbH präsentierte dem Verwaltungsausschuss mehrere langfristig finanzierbare Varianten und gab Einschätzungen zu prozentualen Anpassungen, die langfristig zu keiner progressiven Verminderung des Vermögens führen. Es wurde die Entscheidung getroffen, 2026 die Grundpension um 3,6% und den Richtbeitrag um 2,99% zu erhöhen. Die Prognoseergebnisse der Valida Consulting GesmbH dienen als wichtige Instrumente zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität des Wohlfahrtsfonds-Systems. Sensitivitäts- und Szenarioanalysen ermöglichen die Bewertung von Reaktionen auf Abweichungen von Annahmen und Änderungen im System

1.2
Freiheit im Ruhestand: Die Reform aus dem Vorjahr wirkt.

Seit 1. Jänner 2024 können Mitglieder ab 65 Jahren ihre Kassenverträge oder Dienstverhältnisse weiterhin aufrechterhalten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfondspension beziehen. Als Erfolgsbewertung dieser Pensionsreform präsentierte die EVV in der Junisitzung 2025 Zahlen, die zeigen, dass mit rund 700 Mitgliedern deutlich mehr von dieser Möglichkeit Gebrauch machten als die Jahre zuvor.

Zugänge und Leistungsbezüge in der Altersversorgung nach der Reform 2024

1.3
Rechtsmittelverfahren

Erhoben wurde die Anzahl der im Jahr 2025 eingegangen Rechtsmittel sowie deren weitere Erledigung.

In der Ärztekammer für Wien langten im abgelaufenen Jahr ca. 320 Beschwerden betreffend Beitragsabrechnungen und Leistungszuerkennungen ein. Ungefähr ein Drittel davon musste zur weiteren Abklärung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Wien übermittelt werden. Die restlichen zwei Drittel konnten von Seiten des Beschwerdemanagements bearbeitet und zum Großteil bereits im Vorfeld erledigt werden – teils mittels Beschwerdevorentscheidung, teils mittels Beschwerderückzug.

Im Jahr 2025 bekräftigte das Verwaltungsgericht Wien mehrmals die weite Auslegung des Begriffs der ärztlichen Tätigkeit, insbesondere in Zusammenhang mit wissenschaftlichen und/oder forschenden Tätigkeiten.

Darüber hinaus wurde die bisherige Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich der Zulagen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Bruttogrundgehalts, welches einen Teil der Bemessungsgrundlage darstellt, bestätigt.

1.4
Lösungen statt Rechtsstreit: Hilfe auf Augenhöhe

Auch im Jahr 2025 unterstützte unser Beschwerdemanagement des Wohlfahrtsfonds seine Mitglieder durch Beratung und Service. Dabei konnten 193 Anliegen einvernehmlich geklärt werden, noch bevor ein formales Verfahren nötig wurde. Wir setzen konsequent auf persönliche Beratung, um gemeinsam Lösungen zu finden. Neben zahlreichen Einzelberatungen insbesondere im Bereich der Altersversorgung, Informationsveranstaltungen für Turnusärztinnen und Turnusärzte wurden im Rahmen einer Telefonaktion individuell Einkommensunterlagen angefordert, um unnötige Höchstbeiträge oder Schätzverfahren zu vermeiden. Durch den persönlichen Kontakt konnte erneut eine hohe Abrechnungsquote erreicht werden: Bis zum 31.12.2025 wurden 13.224 Fondsbeitragsabrechnungen und 14.521 Abrechnungen im Bereich der Kammerumlagen durchgeführt, was einem Abrechnungsgrad von 96,13% bzw. 95,01% entspricht.

Darüber hinaus wurden säumige Zahlerinnen und Zahler kontaktiert, um kostspielige Gerichtsverfahren zur Beitragseintreibung zu vermeiden und alternative Zahlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Viele Beschwerdefälle konnten außergerichtlich geklärt werden, weshalb die Anzahl der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht mit etwa einem Drittel weiterhin auf konstant niedrigem Niveau gehalten werden konnte.

Kontakt bei Fragen zum Wohlfahrtsfonds

Für eine individuelle und unkomplizierte Unterstützung sowie zur Klärung von Anliegen steht Ihnen folgende Kontaktmöglichkeit zur Verfügung:

Clemens Schwinner - ©Stefan SeeligClemens Schwinner
Tel.: +43 1 51 501/1425
E-Mail: schwinner@aekwien.at

Alternativ können Sie sich auch an die allgemeine E-Mail-Adresse wenden:
E-Mail: wff@aekwien.at

Erreichbarkeit:
Mo–Mi: 08:00–16:00 Uhr
Do: 08:00-18:00 Uhr
Fr: 08:00-14:00 Uhr

1.5
Wir haben Sie gehört: Ihre Kritik als Auftrag (Mitgliederbefragung)

Hintergründe

Der aktuelle Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds Wien arbeitet seit 2022 an grundlegenden Reformen, da viele Mitglieder das bestehende System als zu komplex, intransparent und durch hohe Beiträge belastet wahrnehmen. Um die tatsächlichen Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder besser zu verstehen, führte der Verwaltungsausschuss im Herbst 2025 gemeinsam mit Meinungsforscher Peter Hajek eine Mitgliederbefragung durch.

Dank einer Satzungsänderung im September 2025 kann der Verwaltungsausschuss Umfragen nun jederzeit selbst in Auftrag geben und direktes Feedback der Mitglieder einholen.

An dieser ersten Befragung nahmen 2.638 (Zahn-)Ärzt*innen teil; 74 Prozent bewerteten den Wohlfahrtsfonds kritisch oder sehr kritisch (Wohlfahrtsfonds Wien | Wohlfahrtsfonds Mitgliederbefragung 2025). Die Ergebnisse bestätigten, dass die Unzufriedenheit kein Einzelfall ist, sondern die Mehrheit betrifft und für viele das Verhältnis zwischen Einzahlungen und Leistungen nicht stimmt. Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses war dies ein klares Signal: Das Feedback ist die notwendige Bestätigung und der eindeutige Auftrag, den eingeschlagenen Reformweg konsequent fortzusetzen.

Bewertung des Wohlfahrtsfonds zur Pensionsvorsorge in Bezug auf die Pensionsvorsorge
Beispielfrage aus der Mitgliederumfrage

Zielsetzung daraus

Auf Basis der Ergebnisse der Mitgliederbefragung und der daraus gewonnen Erkenntnis, dass der Wohlfahrtsfonds vom „Erhaltungs“- in den „Leistungsmodus“ wechseln muss, beschloss der Verwaltungsausschuss, die begonnenen Reformen konsequent weiterzuführen. Als erste große Maßnahme wurde mit 1. Jänner 2026 die seit 2014 geltende Beitragsstaffel von neun auf drei Beitragssätze vereinfacht. Für 26 Prozent der Mitglieder bedeutete dies eine Beitragsreduktion, für 72 Prozent ergaben sich keine Veränderungen. Nur für Mitglieder mit einem Bruttojahreseinkommen zwischen 6.000 und 14.000 Euro kam es zu einer leichten Beitragserhöhung.

Der wohl größte Reformschritt der letzten Jahrzehnte befindet sich derzeit in Umsetzung und soll 2026 abgeschlossen werden. Er ist noch von verschiedenen Faktoren und demokratischen Prozessen abhängig. Ziel dieser Maßnahme ist es, das System durch die Reduktion von drei Säulen – Grundpension, Zusatzleistung und Kapitaldeckungsverfahren – auf zwei Säulen deutlich zu vereinfachen. Bei der Umsetzung werden unter anderem die Expertise der Valida Consulting GesmbH sowie weitere Fachleute herangezogen, um die versicherungsmathematische Stabilität langfristig sicherzustellen.

1.6.
Sitzungen des Überprüfungsausschusses

Das Ärztegesetz sieht vor, dass die Geschäftsführung des Wohlfahrtsfonds durch einen jährlich neu zu wählenden Überprüfungsausschuss zu überprüfen ist.

Zu diesem Zweck wird dem Überprüfungsausschuss Zugang zu allen Unterlagen des Verwaltungsausschusses gewährt. Der Überprüfungsausschuss erstattet so dann der Erweiterten Vollversammlung Bericht.

Im Jahr 2025 haben in Summe drei Sitzungen des Überprüfungsausschusses stattgefunden.

Zusätzlich zur Überprüfung durch den Überprüfungsausschuss wird der Wohlfahrtsfonds auch noch durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.

1.7
Transparenz auf allen Kanälen

Key Facts

  • Zentrale Informationsplattform: eigene Website des Wohlfahrtsfonds
  • Geschützter Mitgliederbereich: „Kundenportal light“ mit ID-Austria-Zugang
  • Digitale Antragstellung: Online-Anträge für Leistungen und Erlässe seit 2026
  • Regelmäßige Information: Newsletter nach Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Erweiterten Vollversammlung
  • Publikationen: Beiträge in Ärztin für Wien* sowie jährlicher Jahresbericht
  • Neue Kommunikationskanäle: Instagram seit Oktober 2025
  • Direkter Austausch: Vorträge und Informationsveranstaltungen für Mitglieder und Steuerberater*innen
  • Feedback der Mitglieder: Mitgliederbefragung 2025 in Kooperation mit Peter Hajek

Transparente Information und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse sind zentrale Voraussetzungen für das Vertrauen der Mitglieder in den Wiener Wohlfahrtsfonds. In den vergangenen Jahren wurde daher eine umfassende Informationsoffensive umgesetzt, deren Ziel es ist, die Aktivitäten, Entscheidungen und Leistungen des Fonds möglichst klar, verständlich und zeitnah zu kommunizieren.

Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess war die organisatorische Trennung der Informationsbereitstellung vom allgemeinen Webauftritt der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. Dadurch konnte eine eigenständige digitale Informationsstruktur für den Wohlfahrtsfonds geschaffen werden. Navigation und Inhalte wurden grundlegend neu aufgebaut, um Informationen übersichtlich aufzubereiten und die Benutzerfreundlichkeit deutlich zu verbessern.

Die Kommunikation mit den Mitgliedern erfolgt dabei bewusst über mehrere Kanäle. Informationen werden aktiv bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert.

Webseite und Kundenportal

Die Website des Wohlfahrtsfonds (www.wohlfahrtsfonds.wien) bildet den zentralen digitalen Informationshub für alle Themen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds. Sie bietet umfassende und strukturierte Informationen über Beiträge, Leistungen, Vermögensstruktur und Veranlagung sowie über die Verwendung der Fondsmittel. Darüber hinaus stellt sie Formulare, Broschüren und weiterführende Informationen für die Beitragsermittlung und Antragstellung zur Verfügung.

Die Webseite des Wohlfahrtsfonds www.wohlfahrtsfonds.wien umfasst 49 Seiten, die laufend aktualisiert werden. Die Inhalte sind in die Kategorien Leistungen, Fondsbeiträge, Publikationen, Über Uns (Verwaltungsausschuss), Vermögen, Services & Formulare und Kontakt gegliedert. Beim Erstellen der Sitemap wurde darauf geachtet, dass mittels einer klar strukturierten Unterteilung die relevanten Inhalte für die Mitglieder einfach auffindbar sind. 2025 hatte www.wohlfahrtsfonds.wien insgesamt 31.195 Besucher*innen.

Top 10 besuchte Unterseiten 2025

  • Fragen und Antworten
  • Kontakt-Ansprechperson
  • Formulare
  • Altersversorgung
  • Grundprinzip Beitragszahlungen
  • Wer ist die Concisa AG?
  • Beitragszahlungen – Erforderliche Einkommensunterlagen
  • Krankenunterstützung
  • Beitragszahlungen-Berechnung
  • Mutterschutz und Karenz

Im Laufe des Jahres 2025 wurden die Vorbereitungsarbeiten für eine neue Funktion auf der Website des Wohlfahrtsfonds durchgeführt. Diese wurde im ersten Quartal 2026 umgesetzt: Seither können sämtliche Leistungsanträge – von der Altersversorgung bis zur Kinderunterstützung – sowie Erlassanträge, etwa für Ersatzzeiten oder Beitragsbefreiungen, auch online gestellt werden.

Diese Online-Antragstellung erfolgt über das sogenannte „Kundenportal light“, einen geschützten Bereich auf der Website des Wohlfahrtsfonds. Der Zugang erfolgt ausschließlich für Mitglieder des Wohlfahrtsfonds über die ID-Austria. Neben der elektronischen Antragstellung werden dort laufend relevante Informationen und Dokumente für Mitglieder bereitgestellt, etwa Berechnungen der Valida Consulting GesmbH, Berichte von FERI zum WFF-Masterfonds sowie Jahresabschlüsse.

Die bisherige Möglichkeit, Formulare herunterzuladen und per E-Mail oder Post zu übermitteln, bleibt weiterhin bestehen.

Laufende Information der Mitglieder

Neben der Website werden Informationen regelmäßig aktiv an die Mitglieder kommuniziert. Dazu zählen insbesondere Newsletter, die nach Sitzungen des Verwaltungsausschusses oder der Erweiterten Vollversammlung versendet werden. Sie informieren zeitnah über Beschlüsse, aktuelle Entwicklungen und organisatorische Änderungen und werden zusätzlich auch auf der Homepage des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2025 erhielten mehr als 15.000 Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte elektronische Nachrichten vom Wohlfahrtsfonds per E-Mail. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum zwölf Aussendungen versendet. Ergänzend dazu erscheinen regelmäßig Beiträge zum Wohlfahrtsfonds in der Publikation Ärztin für Wien*. Seit 2023 bildet zudem der Jahresbericht selbst ein wichtiges Instrument der Transparenz: Er fasst Entwicklungen, finanzielle Kennzahlen und zentrale Entscheidungen des Fonds übersichtlich zusammen.

Erweiterung der Kommunikationskanäle

Seit Herbst 2025 informiert der Wohlfahrtsfonds seine Mitglieder auch auf Instagram

Um auch jüngere Mitglieder und neue Zielgruppen zu erreichen, wurde die Kommunikation des Wohlfahrtsfonds in den vergangenen Jahren schrittweise erweitert. Seit Oktober 2025 ist der Wohlfahrtsfonds auch auf Instagram vertreten. Über diesen Kanal werden aktuelle Informationen, Leistungen und Projekte verständlich und visuell aufbereitet.