3. Zahlen & Fakten

Bedeutung der Abkürzungen siehe Legende

Mitglieder des Wohlfahrtsfonds zum 31.12.2025

Mengenstruktur

Mitglieder des Wohlfahrtsfonds sind

  1. ordentliche Fondsmitglieder (OFM)
  2. altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft (AFM)
  3. freiwillige Fondsmitglieder (FFM).

Ordentliche Fondsmitglieder (OFM) sind alle ordentlichen Kammerangehörigen, sofern sie nicht Mitglied eines anderen Wohlfahrtsfonds sind.

Freiwillige Fondsmitglieder (FFM) sind alle Ärzte, die sich als außerordentliche Kammerangehörige der Ärztekammer für Wien freiwillig zur Leistung von Beiträgen für den Wohlfahrtsfonds verpflichtet haben, soweit sie im Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Ärzte, die sich nach Beendigung der ordentlichen Kammerangehörigkeit als außerordentliche Kammerangehörige zur Weiterleistung von Beiträgen für den Wohlfahrtsfonds verpflichtet haben.

Zum 31.12.2025 hatte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

  • 13.678 ordentliche Fondsmitglieder (OFM) und
  • 1.947 altersversorgte Fondsmitglieder (AFM) mit ordentlicher Kammermitgliedschaft
  • 13 freiwillige Fondsmitglieder (FFM)

Die Gesamtmitgliederzahl der OFMs von 13.678 teilte sich wie folgt:

Männliche: 5.983
Weibliche: 7.695

Von den 13.678 ordentlichen Fondsmitgliedern zum 31.12.2025 sind

  • 208 Mitglieder auf die Grundleistung befreit (GL)
  • 471 Mitglieder teilbefreit (TB)
  • 15 Mitglieder Bezieher einer befristeten Invaliditätsversorgung (BIV)
  • 12.984 Mitglieder Normalzahler (NZ)
AV = Altersversorgung (lfd. Pensionen ohne Abfindungen) IV = Invaliditätsversorgung